Kollokationsplan und Inventar Gotel Telecom AG

Kollokationsplan und Inventar · Zug · 22.06.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zug
Publiziert
22.06.2023
Frist bis
12.07.2023
Veröffentlicht von
Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug
Publikationsnummer
KK04-0000034702
Publiziert bis
22.06.2028

Parteien

Schuldner

CHE-483.023.012 · ohne Domizil, 6300 Zug

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug