Kollokationsplan und Inventar Francesco CAZZOLLA

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 22.09.2023

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
22.09.2023
Frist bis
12.10.2023
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Turbenthal, Bahnhofstrasse 6, 8488 Turbenthal
Publikationsnummer
KK04-0000036526
Publiziert bis
22.09.2028

Parteien

Schuldner

geboren am 02.03.1980 · Grundstrasse 2a, 8488 Turbenthal

Text

Bemerkungen
I
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10 8400 Winterthur
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10 8400 Winterthur
Amt
Konkursamt Turbenthal Bahnhofstrasse 6 8488 Turbenthal