Kollokationsplan und Inventar Francesco CAZZOLLA
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 22.09.2023
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 22.09.2023
- Frist bis
- 12.10.2023
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Turbenthal, Bahnhofstrasse 6, 8488 Turbenthal
- Publikationsnummer
- KK04-0000036526
- Publiziert bis
- 22.09.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 02.03.1980 · Grundstrasse 2a, 8488 Turbenthal
Text
- Bemerkungen
- I
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Beschwerdestelle
- Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10 8400 Winterthur
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10 8400 Winterthur
- Amt
- Konkursamt Turbenthal Bahnhofstrasse 6 8488 Turbenthal