Kollokationsplan und Inventar Andreas Flükiger

Kollokationsplan und Inventar · Bern · 21.02.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Bern
Publiziert
21.02.2024
Frist bis
12.03.2024
Veröffentlicht von
Konkursamt Emmental-Oberaargau - Dienststelle Emmental-Oberaargau, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal
Publikationsnummer
KK04-0000039880
Publiziert bis
21.02.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 05.08.1973 · von Lauperswil · Dorfstrasse 31, 3436 Zollbrück

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Konkursamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental-Oberaargau, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal