Kollokationsplan und Inventar Jochen Wehinger

Kollokationsplan und Inventar · St. Gallen · 27.02.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
St. Gallen
Publiziert
27.02.2024
Frist bis
18.03.2024
Veröffentlicht von
Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG
Publikationsnummer
KK04-0000040011
Publiziert bis
27.02.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 27.12.1970 · Bünt 1, 9479 Oberschan

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland, 8887 Mels
Amt
Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9470 Buchs SG