Kollokationsplan Gertrud Eberhardt-Studer, ausgeschlagene Erbschaft
Kollokationsplan und Inventar · Basel-Stadt · 10.04.2024
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Basel-Stadt
- Publiziert
- 10.04.2024
- Frist bis
- 30.04.2024
- Veröffentlicht von
- Konkursamt des Kantons Basel-Stadt, Postfach 230, 4001 Basel
- Publikationsnummer
- KK04-0000040946
- Publiziert bis
- 10.04.2029
Parteien
Schuldner
geboren am 28.10.1937 · von Basel/BS · Oberdorfstr. 15, 4125 Riehen
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Ein Nachtrag zum Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim unterzeichnenden Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Nachtrages sind innert 20 Tagen seit Publikation beim Zivilgericht Basel-Stadt gerichtlich anhängig zu machen, widrigenfalls er als anerkannt gilt und in Rechtskraft erwächst.
- Beschwerdestelle
- Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt, Postfach, 4001 Basel
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Zivilgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 5, 4001 Basel
- Amt
- Konkursamt Basel-Stadt, Bäumleingasse 5, Postfach 230, 4001 Basel