Kollokationsplan Maji HOLDING AG

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 30.08.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
30.08.2024
Frist bis
19.09.2024
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Schlieren, Uitikonerstrasse 9, 8952 Schlieren
Publikationsnummer
KK04-0000043725
Publiziert bis
30.08.2029

Parteien

Schuldner

CHE-175.019.774 · In der Luberzen 25, 8902 Urdorf

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Schlieren zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 30.08.2024 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Dietikon Bahnhofplatz 10 8953 Dietikon
Amt
Konkursamt Schlieren Uitikonerstrasse 9 8952 Schlieren