Kollokationsplan und Inventar Stefan Ochsner

Kollokationsplan und Inventar · Thurgau · 30.08.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Thurgau
Publiziert
30.08.2024
Frist bis
19.09.2024
Veröffentlicht von
Konkursamt des Kantons Thurgau, Bahnhofplatz 69, 8500 Frauenfeld
Publikationsnummer
KK04-0000043802
Publiziert bis
30.08.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 01.01.1976 · von Illnau-Effretikon ZH · Parkstrasse 8, 9430 St. Margrethen SG

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Die von der Konkursverwaltung unter Vorbehalt sämtlicher Gläubigerrechte anerkannten Ansprüche bezüglich Eigentumsansprachen gelten als von der Gläubigergesamtheit beschlossen, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert 10 Tagen ab Publikation beim Konkursamt dagegen Einsprache erhebt. Die Rechte der einzelnen Gläubiger nach Art. 260 SchKG sind, sofern die von der Konkursverwaltung anerkannten Ansprüche von der Gläubigergesamtheit gutgeheissen werden, innert 20 Tagen ab Publikation beim unterzeichneten Konkursamt geltend zu machen.
Beschwerdestelle
Obergericht des Kantons Thurgau Promenadenstrasse 12a 8510 Frauenfeld
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Bezirksgericht Arbon Postfach 64 9320 Arbon
Amt
Konkursamt des Kantons Thurgau Bahnhofplatz 69 8510 Frauenfeld