Kollokationsplan Herbert Hediger, ausgeschlagene Erbschaft

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 14.11.2024

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
14.11.2024
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Höngg-Zürich, Frankentalerstrasse 3, 8049 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000045462
Publiziert bis
14.11.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 04.09.1946 · von Reinach AG · Hardwaldstrasse 1, 8951 Fahrweid

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern bei der Mobilen Equipe Konkurs, Wengistrasse 7, 8004 Zürich, im Original und mit sämtlichen Eingaben sowie beim Konkursamt Höngg-Zürich, Frankentalstrasse 3, 8049 Zürich (ohne Eingaben), zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Dietikon rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Amt
Mobile Equipe Konkurs Wenigstrasse 7 8004 Zürich