Kollokationsplan und Inventar Andreas Schiesser
Kollokationsplan und Inventar · Glarus · 05.12.2024
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Glarus
- Publiziert
- 05.12.2024
- Frist bis
- 27.12.2024
- Veröffentlicht von
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus, Zwinglistrasse 8, 8750 Glarus
- Publikationsnummer
- KK04-0000045945
- Publiziert bis
- 05.12.2029
Parteien
Schuldner
geboren am 07.05.1964 · von Glarus Süd · Hauptstrasse 84, 8865 Bilten
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Weitere Rechtsmittel
- Kollokationsplan und Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, schriftlich und im Doppel einzureichen. Innert 10 Tagen seit der Bekanntmachung sind Beschwerden auf Anfechtung des Inventars ebenfalls beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, und Abtretungsbegehren nach Art. 260 SchKG (Drittansprachen) beim unterzeichneten Konkursamt einzureichen. Andernfalls gelten Kollokationsplan und Inventar als anerkannt.
- Beschwerdestelle
- 8750 Glarus, Spielhof 6, Kantonsgericht Glarus
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- 8750 Glarus, Spielhof 6, Kantonsgericht Glarus
- Amt
- 8750 Glarus, Zwinglistrasse 8, Konkursamt Glarus