Kollokationsplan und Inventar Michel Ebinger

Kollokationsplan und Inventar · Zug · 30.01.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zug
Publiziert
30.01.2025
Frist bis
19.02.2025
Veröffentlicht von
Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug
Publikationsnummer
KK04-0000047128
Publiziert bis
30.01.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 14.04.1961 · von Risch/ZG · Lindenmatt 9, 6343 Rotkreuz

Text

Bemerkungen
Inhaber des im Handelsregister des Kantons Zug eingetragenen Einzelunternehmens "Michel Ebinger Medienbetreuung", Rotkreuz
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Konkursamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug