Kollokationsplan und Inventar Peter Egger, ausgeschlagene Erbschaft
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 07.03.2025
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 07.03.2025
- Frist bis
- 27.03.2025
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dielsdorf, Wehntalerstrasse 40, 8157 Dielsdorf
- Publikationsnummer
- KK04-0000047745
- Publiziert bis
- 07.03.2030
Parteien
Schuldner
geboren am 11.04.1961 · von Aarwangen BE · Wehntalerstrasse 50, 8165 Oberweningen
Text
- Bemerkungen
- Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Dielsdorf zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Einzelgericht für SchKG-Klagen am Bezirksgericht Dielsdorf, Postfach, 8157 Dielsdorf, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Dielsdorf, Postfach, 8157 Dielsdorf, schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Location circulation authority
- Als Bestandteil des Kollokationsplanes liegt das Lastenverzeichnis zum Grundstück Oberweningen Kat. Nr. 54 auf.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Bezirksgericht Dielsdorf Postfach 8157 Dielsdorf
- Amt
- Konkursamt Dielsdorf Wentalerstrasse 40 8157 Dielsdorf