Kollokationsplan Lightronic AG

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 25.04.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
25.04.2025
Frist bis
15.05.2025
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wallisellen, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen
Publikationsnummer
KK04-0000048842
Publiziert bis
25.04.2030

Parteien

Schuldner

CHE-107.788.708 · Im Schatzacker 9, 8600 Dübendorf

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 25.04.2025 beim Bezirksgericht Uster rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Amt
Konkursamt Wallisellen Zentralstrasse 9 8304 Wallisellen