Kollokationsplan Peter Adolf Held, ausgeschlagene Erbschaft

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 30.04.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
30.04.2025
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dietikon - Konkurse, Zentralstrasse 19, 8953 Dietikon
Publikationsnummer
KK04-0000049097
Publiziert bis
30.04.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 19.04.1935 · von Zürich · Bremgartnerstrasse 39, 8953 Dietikon

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern bei der Mobilen Equipe Konkurs, Wengistrasse 7, 8004 Zürich, im Original und mit sämtlichen Eingaben, sowie beim Konkursamt Dietikon (ohne Eingaben), zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der genannten Frist beim Bezirksgericht Dietikon rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Amt
Mobile Equipe Konkurs Wengistrasse 7 8004 Zürich