Kollokationsplan ACN Services AG

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 15.08.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
15.08.2025
Frist bis
04.09.2025
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wülflingen-Winterthur - Konkursamt, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
Publikationsnummer
KK04-0000051142
Publiziert bis
15.08.2030

Parteien

Schuldner

CHE-414.872.830 · Klosterstrasse 34, 8406 Winterthur

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Winterthur rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu de-ren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Han-delsamtsblatt sind beim Konkursamt Winterthur schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentli-chem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Beschwerdestelle
Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10 8400 Winterthur
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Angaben zur Anmeldestelle siehe unter „Bemerkungen“ unten.
Amt
Konkursamt Wülflingen-Witnerthur Stadthausstrasse 12 8400 Winterthur