Kollokationsplan und Inventar Murat Ugudan
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 19.09.2025
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 19.09.2025
- Frist bis
- 09.10.2025
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wädenswil, Zugerstrasse 16, 8820 Wädenswil
- Publikationsnummer
- KK04-0000052041
- Publiziert bis
- 19.09.2030
Parteien
Schuldner
geboren am 22.06.1977 · Seehaldenweg 1, 8804 Au ZH
Text
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Bezirksgericht Horgen Burghaldenstrasse 3 8810 Horgen
- Amt
- Konkursamt Wädenswil Zugerstrasse 16 8820 Wädenswil