Kollokationsplan und Inventar Patrick Ryf

Kollokationsplan und Inventar · Bern · 22.10.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Bern
Publiziert
22.10.2025
Frist bis
11.11.2025
Veröffentlicht von
Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen
Publikationsnummer
KK04-0000052685
Publiziert bis
22.10.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 26.06.1985 · von Attiswil BE · Schafmattstrasse 1, 3123 Belp

Text

Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Amt
Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen