Kollokationsplan und Inventar Valentín Ramos Iengo

Kollokationsplan und Inventar · Aargau · 28.10.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Aargau
Publiziert
28.10.2025
Frist bis
17.11.2025
Veröffentlicht von
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
Publikationsnummer
KK04-0000052892
Publiziert bis
28.10.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 15.01.1990 · Bärenrainweg 4, 5506 Mägenwil

Text

Bemerkungen
/yw
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Weitere Rechtsmittel
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Baden, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen, ansonsten Plan und Inventar als anerkannt betrachtet werden.
Amt
Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
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