Kollokationsplan und Inventar Eugène Pierre Bienz

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 03.12.2025

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
03.12.2025
Frist bis
07.01.2026
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Unterstrass-Zürich, Schaffhauserstrasse 2, 8006 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000053610
Publiziert bis
03.12.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 13.08.1944 · von Hasle LU · Röschibachstrasse 26, 8037 Zürich

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Amt
Konkursamt Unterstrass-Zürich Postfach 274 8042 Zürich