Kollokationsplan und Inventar ChurPlus
Kollokationsplan und Inventar · Graubünden · 28.11.2025
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Graubünden
- Publiziert
- 28.11.2025
- Frist bis
- 17.12.2025
- Veröffentlicht von
- Betreibungs- und Konkursamt der Region Plessur - Konkursamt, Masanserstrasse 2, 7001 Chur
- Publikationsnummer
- KK04-0000053671
- Publiziert bis
- 28.11.2030
Parteien
Schuldner
CHE-434.200.645 · Gäuggelistrasse 1, 7000 Chur
Text
- Bemerkungen
- Sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert 10 Tagen ab Publikation schriftlich Einsprache erhebt, verzichtet die Konkursverwaltung auf die selbständige Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegenüber den Organen der Gesellschaft gem. Art. 753 ff OR. Betreffend die Geltendmachung der Verantwortlichkeitsansprüche können die Gläubiger innert der Auflagefrist des Inventars ein Abtretungsbegehren gem. Art. 260 SChKG beim unterzeichnenden Konkursamt einreichen.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Anmeldestelle für Forderungen und Beschwerden
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der Auflagefrist beim Regionalgericht Plessur, Chur, anhängig zu machen. Beschwerden gegen das Inventar sind innert 10 Tagen beim Obergericht Graubünden einzureichen. Andernfalls werden der Kollokationsplan sowie das Inventar als anerkannt betrachtet.
- Amt
- Betreibungs- und Konkursamt der Region Plessur - Konkursamt, Masanserstrasse 2, 7001 Chur