Kollokationsplan SEVEN GROUP GmbH
Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 04.11.2026
Meldung
- Art
- Kollokationsplan und Inventar
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 04.11.2026
- Frist bis
- 24.11.2026
- Veröffentlicht von
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich
- Publikationsnummer
- KK04-0000061443
- Publiziert bis
- 04.11.2031
Parteien
Schuldner
CHE-140.057.521 · Badenerstrasse 731, 8048 Zürich
Text
- Bemerkungen
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen ab Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Konkursamt Altstetten-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitungbder noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
- Rechtsmittel
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Location circulation authority
- Im Konkurs Seven Group GmbH liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Alt-stetten-Zürich, Postfach, 8048 Zürich zur Einsicht auf.
- Amt
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich