Kollokationsplan SEVEN GROUP GmbH

Kollokationsplan und Inventar · Zürich · 04.11.2026

Meldung

Art
Kollokationsplan und Inventar
Kanton
Zürich
Publiziert
04.11.2026
Frist bis
24.11.2026
Veröffentlicht von
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich
Publikationsnummer
KK04-0000061443
Publiziert bis
04.11.2031

Parteien

Schuldner

CHE-140.057.521 · Badenerstrasse 731, 8048 Zürich

Text

Bemerkungen
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen ab Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Konkursamt Altstetten-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitungbder noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Rechtsmittel
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Im Konkurs Seven Group GmbH liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Alt-stetten-Zürich, Postfach, 8048 Zürich zur Einsicht auf.
Amt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich