Hinterlegter Verwertungserlös
Bekanntmachung im Konkurs · Glarus · 08.02.2024
Meldung
- Art
- Bekanntmachung im Konkurs
- Kanton
- Glarus
- Publiziert
- 08.02.2024
- Veröffentlicht von
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus, Zwinglistrasse 8, 8750 Glarus
- Publikationsnummer
- KK10-0000002398
- Publiziert bis
- 08.02.2029
Parteien
Schuldner
CHE-105.855.587 · 0106 · Postgasse 21, 8750 Glarus
Text
- Publication
- <p>Verwertung des Grundstückes in der Gemeinde Lütisburg, Grundbuch Lütisburg, Liegenschaft Nr. 231, Plan Nr. 19, Grünhügel, 9604 Lütisburg, 2'177 m2, Strasse, Wiese, Weg, Acker, Wiese, am 17. Dezember 2013. <br/></p><p>In der vorerwähnten Grundstücksteigerung wurde der Erlös von Fr. 206'400.90 während 10 Jahren bei der Kantonalen Depositenanstalt, Glarner Kantonalbank, 8750 Glarus, hinterlegt. Für die Pfandstellen im 1. und 2. Rang erfolgten seinerzeit keine Forderungseingaben. Aus diesem Grund erfolgte von Amtes wegen lediglich die Aufnahme der Schuldbriefforderungen zum Nominalwert. Inzwischen hat ein Gläubiger seinen Anspruch am Verwertungserlös angemeldet. Er ist im Besitz des Papier-Inhaberschuldbriefes Nr. 3348, dat. 20.07.2009, Beleg 103, im 2. Rang, über Fr. 390'000.00. <br/></p><p>Die Konkursverwaltung verfügt am 08. Februar 2024:</p><p>1. Der Anspruch des Gläubigers am Verwertungserlös (abzüglich Verwertungs- und Verwaltungskosten) wird hiermit von der Konkursverwaltung anerkannt. <br/></p><p>2. Es wird jedem im Konkurs über die Reloni Immobilien AG in Liquidation, Postgasse 21, 8750 Glarus, kollozierten Gläubiger die Möglichkeit geboten, innert 10 Tagen seit dieser Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) eine Lastenbereinigungsklage im Sinne von Art. 37 Abs. 2 VZG gegen den Titelinhaber des Papier-Inhaberschuldbriefes Nr. 3348 beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, einzureichen. <br/></p><p>3. Erfolgt innert Frist keine Lastenbereinigungsklage, erwächst diese Verfügung in Rechtskraft und der hinterlegte Verwertungserlös wird dem Titelinhaber im 2. Rang ausbezahlt.</p><p>4. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) bei der Kantonalen Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs, Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Publikationstext (Verfügung) ist beizulegen.</p>