Provisorische Nachlassstundung Samuel Bühler
Provisorische Nachlassstundung bewilligt · Luzern · 15.06.2023
Meldung
- Art
- Provisorische Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 15.06.2023
- Stundung ab
- 05.06.2023
- Stundung bis
- 05.09.2023
- Veröffentlicht von
- Fachstelle für Schuldenfragen Luzern, Weinmarkt 20, 6004 Luzern
- Publikationsnummer
- NA01-0000001032
- Publiziert bis
- 15.08.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 15.07.1976 · von Wildhaus-Alt St. Johann SG · Büttenenstrasse 16, 6006 Luzern
Text
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG 293.
- Town
- Luzern
- Authority office
- Bezirksgericht Luzern lic. iur. Matthias Retsch Richter Grabenstrasse 2 6002 Luzern
- Hearing location
- Bezirksgericht Luzern
- Provisional trustee
- Fachstelle für Schuldenfragen Luzern Theres Haefeli Weinmarkt 20 6004 Luzern
- Weitere Rechtsmittel
- Schuldenruf: Die Gläubigerinnen und Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen mit Wert 05.06.2023 mit gesonderter Zinsberechnung unter Bezeichnung allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte unter Beilage der Beweismittel (Verträge, Rechnungskopien, Schuldscheine, Mahnungen, Abtretungserklärungen usw.) innert einem Monat seit Publikation dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden. Gläubigerinnen und Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Alle Personen, welche auf Vermögensstücke, die sich beim Schuldner befinden, Anspruch erheben, werden ebenfalls aufgefordert, dies während der Eingabefrist unter Beilage der Beweismittel der Sachwalterin schriftlich mitzuteilen.