Provisorische Nachlassstundung Samuel Bühler

Provisorische Nachlassstundung bewilligt · Luzern · 15.06.2023

Meldung

Art
Provisorische Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Luzern
Publiziert
15.06.2023
Stundung ab
05.06.2023
Stundung bis
05.09.2023
Veröffentlicht von
Fachstelle für Schuldenfragen Luzern, Weinmarkt 20, 6004 Luzern
Publikationsnummer
NA01-0000001032
Publiziert bis
15.08.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 15.07.1976 · von Wildhaus-Alt St. Johann SG · Büttenenstrasse 16, 6006 Luzern

Text

Rechtsmittel
Publikation nach SchKG 293.
Town
Luzern
Authority office
Bezirksgericht Luzern lic. iur. Matthias Retsch Richter Grabenstrasse 2 6002 Luzern
Hearing location
Bezirksgericht Luzern
Provisional trustee
Fachstelle für Schuldenfragen Luzern Theres Haefeli Weinmarkt 20 6004 Luzern
Weitere Rechtsmittel
Schuldenruf: Die Gläubigerinnen und Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen mit Wert 05.06.2023 mit gesonderter Zinsberechnung unter Bezeichnung allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte unter Beilage der Beweismittel (Verträge, Rechnungskopien, Schuldscheine, Mahnungen, Abtretungserklärungen usw.) innert einem Monat seit Publikation dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden. Gläubigerinnen und Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Alle Personen, welche auf Vermögensstücke, die sich beim Schuldner befinden, Anspruch erheben, werden ebenfalls aufgefordert, dies während der Eingabefrist unter Beilage der Beweismittel der Sachwalterin schriftlich mitzuteilen.