Provisorische Nachlassstundung Danijel Selem

Provisorische Nachlassstundung bewilligt · Luzern · 10.05.2024

Meldung

Art
Provisorische Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Luzern
Publiziert
10.05.2024
Stundung ab
30.04.2024
Stundung bis
30.07.2024
Veröffentlicht von
Sachwalterbüro Boesch AG, Sagenbachstrasse 1, 6280 Hochdorf
Publikationsnummer
NA01-0000001242
Publiziert bis
10.05.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 24.12.1979 · Gotthardstrasse 17, 6204 Sempach

Text

Rechtsmittel
Publikation nach SchKG 293.
Town
Willisau
Authority office
Bezirksgericht Willisau Menzbgergstrasse 16 6130 Willisau
Provisional trustee
Sachwalterbüro Boesch AG Stephan Boesch Sagenbachstrasse 1 6280 Hochdorf
Weitere Rechtsmittel
Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen, berechnet per 30.04.2024, allfällige Zinsforderungen separat aufgerechnet, unter Angabe allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte und unter Beilage der Beweismittel bis und mit 10.06.2024 (innert eines Monats ab Publikation im SHAB) beim Sachwalter schriftlich anzumelden. Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind bei der Verhandlung über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Alle Personen welche auf Vermögensstücke Ansprüche erheben, die sich bei der Schuldnerin befinden, werden ebenfalls aufgefordert, diese während der Eingabefrist dem Sachwalter mitzuteilen. Die entsprechenden Beweismittel sind beizulegen.