Provisorische Nachlassstundung Danijel Selem
Provisorische Nachlassstundung bewilligt · Luzern · 10.05.2024
Meldung
- Art
- Provisorische Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 10.05.2024
- Stundung ab
- 30.04.2024
- Stundung bis
- 30.07.2024
- Veröffentlicht von
- Sachwalterbüro Boesch AG, Sagenbachstrasse 1, 6280 Hochdorf
- Publikationsnummer
- NA01-0000001242
- Publiziert bis
- 10.05.2029
Parteien
Schuldner
geboren am 24.12.1979 · Gotthardstrasse 17, 6204 Sempach
Text
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG 293.
- Town
- Willisau
- Authority office
- Bezirksgericht Willisau Menzbgergstrasse 16 6130 Willisau
- Provisional trustee
- Sachwalterbüro Boesch AG Stephan Boesch Sagenbachstrasse 1 6280 Hochdorf
- Weitere Rechtsmittel
- Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen, berechnet per 30.04.2024, allfällige Zinsforderungen separat aufgerechnet, unter Angabe allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte und unter Beilage der Beweismittel bis und mit 10.06.2024 (innert eines Monats ab Publikation im SHAB) beim Sachwalter schriftlich anzumelden. Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind bei der Verhandlung über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Alle Personen welche auf Vermögensstücke Ansprüche erheben, die sich bei der Schuldnerin befinden, werden ebenfalls aufgefordert, diese während der Eingabefrist dem Sachwalter mitzuteilen. Die entsprechenden Beweismittel sind beizulegen.