Definitive Nachlassstundung Sehare Alija-Baftijari
Definitive Nachlassstundung bewilligt · St. Gallen · 07.02.2022
Meldung
- Art
- Definitive Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- St. Gallen
- Publiziert
- 07.02.2022
- Frist bis
- 03.08.2022
- Veröffentlicht von
- Albert Schumacher - bsb-schumacher, Lindenstrasse 9, 9424 Rheineck
- Publikationsnummer
- NA02-0000000794
- Publiziert bis
- 07.02.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 09.08.1988 · Rheinstrasse 28a, 9430 St. Margrethen
Text
- Trustee
- Albert Schumacher bsb-schumacher | Schuldenberatung Postfach 102 9424 Rheineck
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 296.
- Authority office
- Kreisgericht Rheintal, 9430 Altstätten SG
- Weitere Rechtsmittel
- Dieser Entscheid ist vollstreckbar Unabhängig davon kann gegen diesen Entscheid innert der nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich und begründet Beschwerde gemäss Art. 319 ff. ZPO beim Einzelrichter des Kantonsgerichts St.Gallen, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen, eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist dem Gericht zusammen mit dem angefochtenen Entscheid (je ein Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei) einzureichen. Sie ist zu unterzeichnen. Der Kostenvorschuss für das Beschwerdeverfahren wird vom Kantonsgericht St.Gallen festgelegt.