Definitive Nachlassstundung Beat Karl Willi
Definitive Nachlassstundung bewilligt · Glarus · 19.09.2022
Meldung
- Art
- Definitive Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- Glarus
- Publiziert
- 19.09.2022
- Frist bis
- 15.03.2023
- Veröffentlicht von
- Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus
- Publikationsnummer
- NA02-0000000903
- Publiziert bis
- 19.09.2027
Parteien
Schuldner
geboren am 05.11.1965 · Niederurnen
Text
- Bemerkungen
- 1. Rechtsmittelbelehrung: Die Gläubiger können innert zehn Tagen seit dieser Publikation schriftlich eine Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides. Die Fristen laufen auch während des gesetzlichen Fristenstillstandes (Art. 145 ZPO). 2. Schuldenruf: Die Gläubiger haben ihre Forderung bis am 31. Oktober 2022 bei der Sachwalterin einzugeben, unter der Androhung, dass die Gläubiger im Unterlassungsfall bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt sind. 3. Gläubigerversammlung: Die Gläubigerversammlung findet am 31. Januar 2023 um 14:00 Uhr bei der Sachwalterin, Mühleareal 27, Schwanden, statt. 4. Akteneinsicht: Die Akten können vom 9. Januar 2023 bis 30. Januar 2023 auf Voranmeldung bei der Sachwalterin eingesehen werden.
- Trustee
- Schuldenberatung Glarnerland Mühleareal 27 8762 Schwanden
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 296.