Definitive Nachlassstundung Samuel Bühler

Definitive Nachlassstundung bewilligt · Luzern · 18.09.2023

Meldung

Art
Definitive Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Luzern
Publiziert
18.09.2023
Frist bis
04.02.2024
Veröffentlicht von
Fachstelle für Schuldenfragen Luzern, Weinmarkt 20, 6004 Luzern
Publikationsnummer
NA02-0000001154
Publiziert bis
18.02.2027

Parteien

Schuldner

geboren am 15.07.1976 · von Wildhaus-Alt St. Johann SG · Büttenenstrasse 16, 6006 Luzern

Text

Bemerkungen
Das Bezirksgericht Luzern bewilligte am 04. September 2023 eine definitive Nachlassstundung von fünf Monaten, bis am 04. Februar 2024. Der Schuldenruf erfolgte bereits am 07. Juni 2023. Gläubigerinnen und Gläubiger, welche ihre Forderungen bereits eingereicht haben, müssen dies nicht erneut tun. Gläubigerversammlung: Die Gläubigerversammlung findet am Donnerstag, 23. November 2023 um 9.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Fachstelle für Schuldenfragen, Weinmarkt 20, 6004 Luzern, statt. Die Gläubiger und Gläubigerinnen können die Akten ab dem 02. November 2023 im Büro der Sachwalterin nach telefonischer Voranmeldung (041 211 00 18) einsehen.
Trustee
Theres Haefeli Fachstelle für Schuldenfragen Luzern Weinmarkt 20 6004 Luzern
Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 296.
Authority office
Bezirksgericht Luzern, Abteilung 3 Herr lic.iur. Matthias Retsch Grabenstrasse 2 6002 Luzern