Definitive Nachlassstundung Bernhard Gerber
Definitive Nachlassstundung bewilligt · Bern · 17.09.2025
Meldung
- Art
- Definitive Nachlassstundung bewilligt
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 17.09.2025
- Stundung ab
- 10.09.2025
- Frist bis
- 10.03.2026
- Veröffentlicht von
- Büro passe-par-tout, Christina Jenzer, Chemin du Collège 21, 2604 La Heutte
- Publikationsnummer
- NA02-0000001739
- Publiziert bis
- 17.09.2030
Parteien
Schuldner
geboren am 24.02.1973 · von Röthenbach i.E. · Hofmatt 620A, 3036 Zimmerwald
Text
- Trustee
- Christina Jenzer Büro passe-par-tout Chemin du Collège 21 2604 La Heutte
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 296.
- Authority office
- Regionalgericht Bern-Mittelland Gerichtspräsident Huber Effingerstrasse 34 3008 Bern
- Weitere Rechtsmittel
- Schuldenruf: Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen mit Wert 10. September 2025 mit gesonderter Zinsberechnung unter Bezeichnung allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte und unter Beilage der Beweismittel (Verträge, Rechnungskopien, Mahnungen, Abtretungserklärungen, Kopien Verlustscheine usw.) innert einem Monat seit Publikation dieser Mitteilung im SHAB bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden. Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Alle Personen, welche auf Vermögenswerte, die sich bei dem Schuldner befinden, Anspruch haben, werden ebenfalls aufgefordert, dies während der Eingabefrist unter Beilage der Beweismittel der Sachwalterin schriftlich mitzuteilen. Die Gläubigerversammlung findet (unter Voranmeldung) am Mittwoch, 10. Dezember 2025 um 14.00 Uhr, in den Büroräumlichkeiten der Sachwalterin, statt. Die Gläubiger können die Nachlassstundungsakten (unter Voranmeldung) ab dem 20. November 2025 im Büro der Sachwalterin einsehen (079 340 35 26). Büro passe-par-tout, Christina Jenzer, 2604 La Heutte © 2025 SECO v.1.17.15