Definitive Nachlassstundung Bernhard Gerber

Definitive Nachlassstundung bewilligt · Bern · 17.09.2025

Meldung

Art
Definitive Nachlassstundung bewilligt
Kanton
Bern
Publiziert
17.09.2025
Stundung ab
10.09.2025
Frist bis
10.03.2026
Veröffentlicht von
Büro passe-par-tout, Christina Jenzer, Chemin du Collège 21, 2604 La Heutte
Publikationsnummer
NA02-0000001739
Publiziert bis
17.09.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 24.02.1973 · von Röthenbach i.E. · Hofmatt 620A, 3036 Zimmerwald

Text

Trustee
Christina Jenzer Büro passe-par-tout Chemin du Collège 21 2604 La Heutte
Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 296.
Authority office
Regionalgericht Bern-Mittelland Gerichtspräsident Huber Effingerstrasse 34 3008 Bern
Weitere Rechtsmittel
Schuldenruf: Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen mit Wert 10. September 2025 mit gesonderter Zinsberechnung unter Bezeichnung allfälliger Pfand- und Vorzugsrechte und unter Beilage der Beweismittel (Verträge, Rechnungskopien, Mahnungen, Abtretungserklärungen, Kopien Verlustscheine usw.) innert einem Monat seit Publikation dieser Mitteilung im SHAB bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden. Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. Alle Personen, welche auf Vermögenswerte, die sich bei dem Schuldner befinden, Anspruch haben, werden ebenfalls aufgefordert, dies während der Eingabefrist unter Beilage der Beweismittel der Sachwalterin schriftlich mitzuteilen. Die Gläubigerversammlung findet (unter Voranmeldung) am Mittwoch, 10. Dezember 2025 um 14.00 Uhr, in den Büroräumlichkeiten der Sachwalterin, statt. Die Gläubiger können die Nachlassstundungsakten (unter Voranmeldung) ab dem 20. November 2025 im Büro der Sachwalterin einsehen (079 340 35 26). Büro passe-par-tout, Christina Jenzer, 2604 La Heutte © 2025 SECO v.1.17.15