Schuldenruf im Nachlassverfahren Rolf Schmid

Nachlassverfahren: Gläubiger aufgerufen · St. Gallen · 29.07.2024

Meldung

Art
Nachlassverfahren: Gläubiger aufgerufen
Kanton
St. Gallen
Publiziert
29.07.2024
Frist bis
29.08.2024
Veröffentlicht von
Albert Schumacher - bsb-schumacher, Lindenstrasse 9, 9424 Rheineck
Publikationsnummer
NA03-0000001467
Publiziert bis
29.07.2029

Parteien

Schuldner

geboren am 22.03.1966 · von Oberegg AI · Zürcherstrasse 429, 9015 St.Gallen

Text

Rechtsmittel
Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen (Wert per Datum der provisorischen Nachlassstundung), unter Beilage der Beweismittel beim Sachwalter innerhalb der angegebenen Frist schriftlich bei der Kontaktstelle anzumelden. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht oder verspätet anmelden, sind an den Verhandlungen über den Nachlassvertrag nicht stimmberechtigt. <br />Publikation nach Art. 300 SchKG.
Amt
Albert Schumacher bsb-schumacher | Schuldenberatung Postfach 102, 9424 Rheineck
Weitere Rechtsmittel
Forderungseingaben mit Zinsberechnung, Wert: 19.03.2024 (Datum der prov. Nachlassstundung)
Creditor hearing information
Ort und Zeit der Gläubigerversammlung werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.