Verlängerung der Nachlassstundung Andreas Schiesser
Nachlassstundung verlängert · Glarus · 29.12.2023
Meldung
- Art
- Nachlassstundung verlängert
- Kanton
- Glarus
- Publiziert
- 29.12.2023
- Stundung ab
- 29.01.2024
- Stundung bis
- 29.07.2024
- Veröffentlicht von
- Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus
- Publikationsnummer
- NA04-0000000904
- Publiziert bis
- 29.12.2028
Parteien
Schuldner
geboren am 07.05.1964 · von Glarus Süd GL · Hauptstrasse 84, 8865 Bilten
Text
- Bemerkungen
- 1. Rechtsmittelbelehrung: Die Gläubiger können innert zehn Tagen seit dieser Publikation schriftlich eine Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides. Die Fristen laufen auch während des gesetzlichen Fristenstillstandes (Art. 145 ZPO). 2. Gläubigerversammlung: Die Gläubigerversammlung findet am 20. Februar 2024 um 14:00 Uhr bei der Sachwalterin, Mühleareal 27, 8762 Schwanden GL, statt. 3. Akteneinsicht: Die Akten können vom 1. Februar 2024 bis 19. Februar 2024 auf Voranmeldung bei der Sachwalterin eingesehen werden. 4. Die Verhandlung über die Bestätigung des Nachlassvertrages findet am 26. Juni 2024 um 14:00 Uhr im Gerichtshaus in 8750 Glarus statt. 5. Die Verhandlung vom 11. Januar 2024, 08:00 Uhr, wird abgesagt.
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.
- Authority office
- Kantonsgericht des Kantons Glarus Spielhof 6 8750 Glarus