Verlängerung der Nachlassstundung Rolf Schmid
Nachlassstundung verlängert · St. Gallen · 30.01.2025
Meldung
- Art
- Nachlassstundung verlängert
- Kanton
- St. Gallen
- Publiziert
- 30.01.2025
- Stundung ab
- 25.01.2025
- Stundung bis
- 25.07.2025
- Veröffentlicht von
- Albert Schumacher - bsb-schumacher, Lindenstrasse 9, 9424 Rheineck
- Publikationsnummer
- NA04-0000001177
- Publiziert bis
- 30.01.2030
Parteien
Schuldner
geboren am 22.03.1966 · von Oberegg AI · Zürcherstrasse 429, 9015 St.Gallen
Text
- Bemerkungen
- Sachwalter: Albert Schumacher, bsb-schumacher | Schuldenberatung, Postfach 102, 9424 Rheineck
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.
- Authority office
- Kreisgericht St.Gallen
- Weitere Rechtsmittel
- Rechtsmittelbelehrung für die Gläubiger Eine schriftliche Begründung wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert 10 Tagen seit der Publikation des Entscheids verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Beschwerde (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Die Gerichtsferien gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).