Verlängerung der Nachlassstundung Alpay Güney

Nachlassstundung verlängert · Zürich · 25.08.2025

Meldung

Art
Nachlassstundung verlängert
Kanton
Zürich
Publiziert
25.08.2025
Stundung ab
21.09.2025
Stundung bis
20.03.2026
Veröffentlicht von
Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur
Publikationsnummer
NA04-0000001320
Publiziert bis
25.08.2030

Parteien

Schuldner

geboren am 30.04.1991 · Untere Briggerstr. 63, 8406 Winterthur

Text

Rechtsmittel
Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.
Authority office
Bezirksgericht Winterthur Einzelgericht summarisches Verfahren Lindstrasse 10 8400 Winterthur
Weitere Rechtsmittel
Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei sowie unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).