Verlängerung der Nachlassstundung Alpay Güney
Nachlassstundung verlängert · Zürich · 25.08.2025
Meldung
- Art
- Nachlassstundung verlängert
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 25.08.2025
- Stundung ab
- 21.09.2025
- Stundung bis
- 20.03.2026
- Veröffentlicht von
- Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur
- Publikationsnummer
- NA04-0000001320
- Publiziert bis
- 25.08.2030
Parteien
Schuldner
geboren am 30.04.1991 · Untere Briggerstr. 63, 8406 Winterthur
Text
- Rechtsmittel
- Publikation nach SchKG Art. 295b, 296.
- Authority office
- Bezirksgericht Winterthur Einzelgericht summarisches Verfahren Lindstrasse 10 8400 Winterthur
- Weitere Rechtsmittel
- Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei sowie unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).