Zahlungsbefehl Aaron Hacker
Zahlungsbefehl · Luzern · 08.12.2023
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 08.12.2023
- Betreibungsnummer
- 22322078
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 18.10.2023
- Gefordert
- CHF 16'205
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern
- Publikationsnummer
- SB02-0000051369
- Publiziert bis
- 08.12.2026
Forderungen
- Mietvertrag 11267.006.00030.02 vom 16.07.2019 Bruttomiete vom 01.04.2020 - 01.10.2020 (à CHF 2815.00 pro Monat) abzüglich Zahlung vom 02.07.2020 CHF 3'500.00Zins 5 % pro Jahr seit 01.11.2020
- CHF 16'205
- Total
- CHF 16'205
- Forderungsgrund
- Mietvertrag 11267.006.00030.02 vom 16.07.2019 Bruttomiete vom 01.04.2020 - 01.10.2020 (à CHF 2815.00 pro Monat) abzüglich Zahlung vom 02.07.2020 CHF 3'500.00
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
CHE-108.954.180 · 0117 · Zentralstrasse 7, 6002 Luzern
Schuldner
Aaron Hacker
Vertreter
CHE-114.651.693 · 0106 · Sperrstrasse 42, 4057 Basel
Text
- Amt
- Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14 6003 Luzern
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Anmeldestelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.