Zahlungsbefehl Aaron Hacker

Zahlungsbefehl · Luzern · 08.12.2023

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Luzern
Publiziert
08.12.2023
Betreibungsnummer
22322078
Zahlungsbefehl ausgestellt
18.10.2023
Gefordert
CHF 16'205
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern
Publikationsnummer
SB02-0000051369
Publiziert bis
08.12.2026

Forderungen

Mietvertrag 11267.006.00030.02 vom 16.07.2019 Bruttomiete vom 01.04.2020 - 01.10.2020 (à CHF 2815.00 pro Monat) abzüglich Zahlung vom 02.07.2020 CHF 3'500.00Zins 5 % pro Jahr seit 01.11.2020
CHF 16'205
Total
CHF 16'205
Forderungsgrund
Mietvertrag 11267.006.00030.02 vom 16.07.2019 Bruttomiete vom 01.04.2020 - 01.10.2020 (à CHF 2815.00 pro Monat) abzüglich Zahlung vom 02.07.2020 CHF 3'500.00
Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten

Parteien

Gläubiger

CHE-108.954.180 · 0117 · Zentralstrasse 7, 6002 Luzern

Schuldner

Aaron Hacker

Vertreter

CHE-114.651.693 · 0106 · Sperrstrasse 42, 4057 Basel

Text

Amt
Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14 6003 Luzern
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert eines Monats seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungs- und Retentionskosten zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Anmeldestelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.