Zahlungsbefehl Stefan Koch
Zahlungsbefehl · Luzern · 03.05.2024
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 03.05.2024
- Betreibungsnummer
- 22316429
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 09.08.2023
- Gefordert
- CHF 2'142.70
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern
- Publikationsnummer
- SB02-0000057459
- Publiziert bis
- 03.05.2027
Forderungen
- KVG / Obligatorische Krankenpflegeversicherung Saldo Prämien 07.2022 - 09.2022 sowie Prämien 01.2023 - 03.2023Zins 5 % pro Jahr seit 01.07.2022
- CHF 1'870.10
- Mahnspesen
- CHF 50
- Bearbeitungsgebühr
- CHF 50
- Betreibungskosten
- CHF 172.60
- Total
- CHF 2'142.70
- Forderungsgrund
- KVG / Obligatorische Krankenpflegeversicherung Saldo Prämien 07.2022 - 09.2022 sowie Prämien 01.2023 - 03.2023 CHF 1'870.10 Mahnspesen CHF 50.00 Bearbeitungsgebühr CHF 50.00 Betreibungskosten CHF 172.60
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
CHE-191.743.207 · 0106 · Zieglerstrasse 29, 3007 Bern
Schuldner
geboren am 27.01.1979 · von Romoos LU · Ruopigenhöhe 20, 6015 Luzern
Text
- Amt
- Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14 6003 Luzern
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.