Zahlungsbefehl Stefan Koch

Zahlungsbefehl · Luzern · 03.05.2024

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Luzern
Publiziert
03.05.2024
Betreibungsnummer
22316429
Zahlungsbefehl ausgestellt
09.08.2023
Gefordert
CHF 2'142.70
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern
Publikationsnummer
SB02-0000057459
Publiziert bis
03.05.2027

Forderungen

KVG / Obligatorische Krankenpflegeversicherung Saldo Prämien 07.2022 - 09.2022 sowie Prämien 01.2023 - 03.2023Zins 5 % pro Jahr seit 01.07.2022
CHF 1'870.10
Mahnspesen
CHF 50
Bearbeitungsgebühr
CHF 50
Betreibungskosten
CHF 172.60
Total
CHF 2'142.70
Forderungsgrund
KVG / Obligatorische Krankenpflegeversicherung Saldo Prämien 07.2022 - 09.2022 sowie Prämien 01.2023 - 03.2023 CHF 1'870.10 Mahnspesen CHF 50.00 Bearbeitungsgebühr CHF 50.00 Betreibungskosten CHF 172.60
Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten

Parteien

Gläubiger

CHE-191.743.207 · 0106 · Zieglerstrasse 29, 3007 Bern

Schuldner

geboren am 27.01.1979 · von Romoos LU · Ruopigenhöhe 20, 6015 Luzern

Text

Amt
Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14 6003 Luzern
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.