Zahlungsbefehl Marco Hahn
Zahlungsbefehl · Luzern · 21.06.2024
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 21.06.2024
- Betreibungsnummer
- 22401426
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 22.01.2024
- Gefordert
- CHF 4'473'797.37
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern
- Publikationsnummer
- SB02-0000059564
- Publiziert bis
- 21.06.2027
Forderungen
- Forderung aus Privatkonto Nr. 1797.3875.2003 gemäss Kündigung und Abrechnung vom 01.12.2016 **Gemäss Art. 50 Abs. 2 SchKG**Zins 5 % pro Jahr seit 20.12.2016
- CHF 4'473'797.37
- Total
- CHF 4'473'797.37
- Forderungsgrund
- Forderung aus Privatkonto Nr. 1797.3875.2003 gemäss Kündigung und Abrechnung vom 01.12.2016 CHF 4'473'797.37 **Gemäss Art. 50 Abs. 2 SchKG**
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
CHE-105.845.092 · 0106 · Pilatusstrasse 12, 6003 Luzern
Schuldner
Marco Hahn
geboren am 20.10.1968
Vertreter
CHE-105.845.092 · 0113
Text
- Amt
- Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14 6003 Luzern
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.