Zahlungsbefehl Marco Hahn

Zahlungsbefehl · Luzern · 21.06.2024

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Luzern
Publiziert
21.06.2024
Betreibungsnummer
22401426
Zahlungsbefehl ausgestellt
22.01.2024
Gefordert
CHF 4'473'797.37
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern
Publikationsnummer
SB02-0000059564
Publiziert bis
21.06.2027

Forderungen

Forderung aus Privatkonto Nr. 1797.3875.2003 gemäss Kündigung und Abrechnung vom 01.12.2016 **Gemäss Art. 50 Abs. 2 SchKG**Zins 5 % pro Jahr seit 20.12.2016
CHF 4'473'797.37
Total
CHF 4'473'797.37
Forderungsgrund
Forderung aus Privatkonto Nr. 1797.3875.2003 gemäss Kündigung und Abrechnung vom 01.12.2016 CHF 4'473'797.37 **Gemäss Art. 50 Abs. 2 SchKG**
Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten

Parteien

Gläubiger

CHE-105.845.092 · 0106 · Pilatusstrasse 12, 6003 Luzern

Schuldner

Marco Hahn

geboren am 20.10.1968

Vertreter

CHE-105.845.092 · 0113

Text

Amt
Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14 6003 Luzern
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.