Zahlungsbefehl Mario Lüdi
Zahlungsbefehl · Bern · 08.01.2025
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 08.01.2025
- Betreibungsnummer
- 224004976
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 14.02.2024
- Gefordert
- CHF 1'702.50
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental, Dunantstrasse 7c, 3400 Burgdorf
- Publikationsnummer
- SB02-0000069708
- Publiziert bis
- 08.01.2028
Forderungen
- Grundforderung
- CHF 1'667.50
- Betreibungseinleitungsgebühr
- CHF 20
- Mahngebühr
- CHF 15
- Total
- CHF 1'702.50
- Forderungsgrund
- BM-1643-7755-402, Haushaltabgabe für Radio und TV von 01.08.2019 bis 31.07.2024 nach RTVG
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
Schweizerische Eidgenossenschaft
0220
Schuldner
geboren am 17.04.1982 · Sumiswaldstrasse 70, 3452 Grünenmatt
Vertreter
CHE-177.896.042 · 0106 · Summelenweg 91, 8808 Pfäffikon SZ
Text
- Amt
- Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental Dunantstrasse 7c 3400 Burgdorf
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.