Zahlungsbefehl Ernest Bähler
Zahlungsbefehl · Bern · 27.05.2025
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 27.05.2025
- Betreibungsnummer
- 224011960
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 12.04.2024
- Gefordert
- CHF 400
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Oberaargau, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal
- Publikationsnummer
- SB02-0000077151
- Publiziert bis
- 27.05.2028
Forderungen
- Mahngebühren
- CHF 200
- Gerichtskosten
- CHF 50
- Forderung 3
- CHF 150
- Total
- CHF 400
- Forderungsgrund
- Ausstand gemäss Urteil vom 05.01.2023 Rechnung-Nr. 2209164/Bussen
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
CHE-110.130.047 · 0222
Schuldner
geboren am 30.12.1969 · Meisenweg 8, 4932 Lotzwil
Vertreter
CHE-110.130.047 · 0221
Text
- Amt
- Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Oberaargau Jurastrasse 22 4900 Langenthal
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.