Zahlungsbefehl Pascal Bucher

Zahlungsbefehl · Basel-Stadt · 29.10.2025

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Basel-Stadt
Publiziert
29.10.2025
Betreibungsnummer
25033925
Veröffentlicht von
Betreibungsamt des Kantons Basel-Stadt, Aeschenvorstadt 56, 4051 Basel
Publikationsnummer
SB02-0000084876
Publiziert bis
29.10.2026

Parteien

Gläubiger

Kanton Basel-Stadt

0221

Schuldner

geboren am 24.02.1976 · von Neuenhof · Lehenmattstrasse 145, 4052 Basel

Vertreter

Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt

0221

Text

Amt
Betreibungsamt Basel-Stadt, 4001 Basel
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.