Zahlungsbefehl Ron Rychen

Zahlungsbefehl · Basel-Stadt · 29.10.2025

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Basel-Stadt
Publiziert
29.10.2025
Betreibungsnummer
25022463
Veröffentlicht von
Betreibungsamt des Kantons Basel-Stadt, Aeschenvorstadt 56, 4051 Basel
Publikationsnummer
SB02-0000085634
Publiziert bis
29.10.2026

Parteien

Gläubiger

CHE-110.227.511 · Jägergasse 3, 8021 Zürich

Schuldner

geboren am 05.09.2000 · von Frutigen · Steinengraben 2, 4051 Basel

Vertreter

Sanitas Forderungsmanagement

0113

Text

Amt
Betreibungsamt Basel-Stadt, 4001 Basel
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.