Zahlungsbefehl Gerhard Blank
Zahlungsbefehl · Zürich · 04.11.2025
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 04.11.2025
- Betreibungsnummer
- 215769
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Zürich 7, Witikonerstrasse 15, 8032 Zürich
- Publikationsnummer
- SB02-0000086219
- Publiziert bis
- 04.11.2026
Parteien
Gläubiger
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich
CHE-115.115.753 · 0231
Schuldner
geboren am 23.02.1961 · Bergstrasse 154, 8032 Zürich
Text
- Amt
- Betreibungsamt Zürich 7 Witikonerstrasse 15 8032 Zürich
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.