Zahlungsbefehl Gerhard Blank

Zahlungsbefehl · Zürich · 04.11.2025

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Zürich
Publiziert
04.11.2025
Betreibungsnummer
215769
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Zürich 7, Witikonerstrasse 15, 8032 Zürich
Publikationsnummer
SB02-0000086219
Publiziert bis
04.11.2026

Parteien

Gläubiger

Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich

CHE-115.115.753 · 0231

Schuldner

geboren am 23.02.1961 · Bergstrasse 154, 8032 Zürich

Text

Amt
Betreibungsamt Zürich 7 Witikonerstrasse 15 8032 Zürich
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.