Zahlungsbefehl Robert Henning

Zahlungsbefehl · Thurgau · 14.11.2025

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Thurgau
Publiziert
14.11.2025
Betreibungsnummer
225313307
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Bezirk Frauenfeld, St. Gallerstrasse 4, 8510 Frauenfeld
Publikationsnummer
SB02-0000086500
Publiziert bis
14.11.2026

Parteien

Gläubiger

Politische Gemeinde Steckborn

0223

Schuldner

geboren am 20.11.1981 · Häggliweg 3, 8555 Müllheim Dorf

Vertreter

Soziale Dienste Untersee & Rhein SDUR

0223

Text

Amt
Betreibungsamt Bezirk Frauenfeld St. Gallerstrasse 4 8510 Frauenfeld
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.