Zahlungsbefehl Karl Walder

Zahlungsbefehl · Zürich · 14.11.2025

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Zürich
Publiziert
14.11.2025
Betreibungsnummer
B219'959
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Zürich 6, Beckenhofstrasse 59, 8006 Zürich
Publikationsnummer
SB02-0000086599
Publiziert bis
14.11.2026

Parteien

Gläubiger

0234 · Röntgenstrasse 17, 8005 Zürich

Schuldner

geboren am 16.09.1959 · Schaffhauserstrasse 27, 8006 Zürich

Text

Amt
Betreibungsamt Zürich 6 Beckenhofstrasse 59 8006 Zürich
Weitere Rechtsmittel
Betreibungsamt Zürich 6 N. Djuric, Substitutin
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.