Zahlungsbefehl Jörg Schiller

Zahlungsbefehl · Solothurn · 08.12.2025

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Solothurn
Publiziert
08.12.2025
Betreibungsnummer
1038703
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Region Solothurn, Rötistrasse 4, 4502 Solothurn
Publikationsnummer
SB02-0000087992
Publiziert bis
08.12.2026

Parteien

Gläubiger

CHE-110.360.593 · 0106 · Jägergasse 3, 8004 Zürich

Schuldner

geboren am 08.06.1981 · Bechburgstrasse 25, 4528 Zuchwil

Vertreter

Sanitas Forderungsmanagement

0113

Text

Amt
Betreibungsamt Region Solothurn Rötistrasse 4 4502 Solothurn
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.