Zahlungsbefehl Gabriel Williams
Zahlungsbefehl · Bern · 21.10.2026
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 21.10.2026
- Betreibungsnummer
- 226069375
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 05.08.2026
- Gefordert
- CHF 8'930.55
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen
- Publikationsnummer
- SB02-0000104415
- Publiziert bis
- 21.10.2027
Forderungen
- Kostenbeteiligung KVG 01/2024 - 10/2025Zins 5 % pro Jahr seit 06.08.2026
- CHF 7'233.70
- Zinsen
- CHF 423.85
- Mahngebühren, Bearbeitungsgebühr
- CHF 288
- Forderung 4
- CHF 985
- Total
- CHF 8'930.55
- Forderungsgrund
- 1) Prämien KVG 04/2025 - 04/2026
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
CHE-102.695.608 · 0106 · Zürichstrasse 130, 8600 Dübendorf
Schuldner
geboren am 14.03.1998 · Fuhrenstrasse 50, 3098 Schliern b. Köniz
Vertreter
CHE-102.695.608 · 0106 · Zürichstrasse 130, 8600 Dübendorf
Text
- Bemerkungen
- Diese Publikation ersetzt die direkte Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner.
- Amt
- Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland Poststrasse 25 3072 Ostermundigen
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.