Zahlungsbefehl Walter Grosche

Zahlungsbefehl · Nidwalden · 21.10.2026

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Nidwalden
Publiziert
21.10.2026
Betreibungsnummer
2264309
Zahlungsbefehl ausgestellt
13.07.2026
Gefordert
CHF 271.95
Veröffentlicht von
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Nidwalden, Engelbergstrasse 34, 6370 Stans
Publikationsnummer
SB02-0000104691
Publiziert bis
21.10.2027

Forderungen

Bisherige ZinsenZins 5 % pro Jahr seit 08.07.2026
CHF 218.90
Bisherige Bezugskosten
CHF 3.05
Forderung 3
CHF 50
Total
CHF 271.95
Forderungsgrund
Def. Steuern 2023
Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten

Parteien

Gläubiger

Einwohnergemeinde Oberwil

0113

Schuldner

geboren am 29.05.1964 · Seestrasse 10, 6052 Hergiswil

Vertreter

Gemeindeverwaltung Oberwil

0113

Text

Amt
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Nidwalden Engelbergstrasse 34, P.O.B. 1243, 6371 Stans 6370 Stans
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.