Zahlungsbefehl Amir Hebibi
Zahlungsbefehl · Zürich · 23.10.2026
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 23.10.2026
- Betreibungsnummer
- B100651
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 08.10.2026
- Gefordert
- CHF 5'979.50
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Bassersdorf-Nürensdorf, Bungertweg 1, 8303 Bassersdorf
- Publikationsnummer
- SB02-0000104694
- Publiziert bis
- 23.10.2027
Forderungen
- Staats- und Gemeindesteuern 2024 Nachträgliche ordentliche Veranlagung Rechnung vom 11.06.2026Zins 4.5 % pro Jahr seit 08.10.2026
- CHF 5'825.20
- Zinsen
- CHF 92.40
- Zins bis 06.10.2026
- CHF 61.90
- Total
- CHF 5'979.50
- Forderungsgrund
- Staats- und Gemeindesteuern 2024 Nachträgliche ordentliche Veranlagung Rechnung vom 11.06.2026
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
Staat Zürich und Gemeinde Bassersdorf
0223
Schuldner
geboren am 28.12.1982 · Lägernstrasse 16, 8303 Bassersdorf
Vertreter
0223 · Karl Hügin-Platz 1, 8303 Bassersdorf
Text
- Bemerkungen
- Ref.-Nr. 284069_VR_1/12378362
- Amt
- Betreibungsamt Bassersdorf-Nürensdorf Bungertweg 1 8303 Bassersdorf
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.