Zahlungsbefehl Amir Hebibi

Zahlungsbefehl · Zürich · 23.10.2026

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Zürich
Publiziert
23.10.2026
Betreibungsnummer
B100651
Zahlungsbefehl ausgestellt
08.10.2026
Gefordert
CHF 5'979.50
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Bassersdorf-Nürensdorf, Bungertweg 1, 8303 Bassersdorf
Publikationsnummer
SB02-0000104694
Publiziert bis
23.10.2027

Forderungen

Staats- und Gemeindesteuern 2024 Nachträgliche ordentliche Veranlagung Rechnung vom 11.06.2026Zins 4.5 % pro Jahr seit 08.10.2026
CHF 5'825.20
Zinsen
CHF 92.40
Zins bis 06.10.2026
CHF 61.90
Total
CHF 5'979.50
Forderungsgrund
Staats- und Gemeindesteuern 2024 Nachträgliche ordentliche Veranlagung Rechnung vom 11.06.2026
Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten

Parteien

Gläubiger

Staat Zürich und Gemeinde Bassersdorf

0223

Schuldner

geboren am 28.12.1982 · Lägernstrasse 16, 8303 Bassersdorf

Vertreter

0223 · Karl Hügin-Platz 1, 8303 Bassersdorf

Text

Bemerkungen
Ref.-Nr. 284069_VR_1/12378362
Amt
Betreibungsamt Bassersdorf-Nürensdorf Bungertweg 1 8303 Bassersdorf
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.