Zahlungsbefehl Isa Mäder-Dörksen
Zahlungsbefehl · Aargau · 22.10.2026
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Aargau
- Publiziert
- 22.10.2026
- Betreibungsnummer
- 202612538
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 21.09.2026
- Gefordert
- CHF 40'214.60
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Buchs, Steinachermattweg 2a, 5033 Buchs AG
- Publikationsnummer
- SB02-0000104790
- Publiziert bis
- 22.10.2027
Forderungen
- Vergleich (Art. 316 StPO) vom 25./29. Juli 2025 Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz, 3. Abteilung, Wollerau Aktenzeichen: SU A3 2024 7808 Vergleichszahlung (Definitiver Rechtsöffnungstitel) Arrestprosequierung Nr. 20260015Zins 5 % pro Jahr seit 03.03.2026
- CHF 20'000
- Teil aus obenstehender ForderungZins 5 % pro Jahr seit 05.05.2026
- CHF 20'000
- Kosten Arresturkunde Nr. 20260015
- CHF 214.60
- Total
- CHF 40'214.60
- Forderungsgrund
- Vergleich (Art. 316 StPO) vom 25./29. Juli 2025 Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz, 3. Abteilung, Wollerau Aktenzeichen: SU A3 2024 7808 Vergleichszahlung (Definitiver Rechtsöffnungstitel) Arrestprosequierung Nr. 20260015
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
Jessenenstrasse 9, 8843 Oberiberg
Schuldner
Isa Mäder-Dörksen
geboren am 14.09.1971 · IT
Text
- Amt
- Betreibungsamt Buchs Steinachermattweg 2a 5033 Buchs AG
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.