Zahlungsbefehl Alain Daniel Chenaux
Zahlungsbefehl · Bern · 28.10.2026
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 28.10.2026
- Betreibungsnummer
- 226024991
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 03.06.2026
- Gefordert
- CHF 654.30
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Berner Jura-Seeland, Dienststelle Biel/Bienne, Kontrollstrasse 20, 2503 Biel/Bienne
- Publikationsnummer
- SB02-0000104849
- Publiziert bis
- 28.11.2026
Forderungen
- Forderung 1
- CHF 654.30
- Total
- CHF 654.30
- Forderungsgrund
- Verlustschein Nr. 99018854 vom 16.09.2019 Betreibungsamt Seeland Dienststelle Biel. Rechnung für Lieferung. Forderung aus Abtretung; urspr. Gläubiger Autohilfe Zürich AG, 8304 Wallisellen (CHF 654.30)
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
CHE-180.045.292 · 0107 · Tägerhardstrasse 116, 5430 Wettingen
Schuldner
geboren am 01.01.1963 · Chemin de Safnern 60, 2504 Biel/Bienne
Text
- Amt
- Betreibungsamt Berner Jura-Seeland, Dienststelle Biel/Bienne Kontrollstrasse 20 2503 Biel/Bienne
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.