Zahlungsbefehl Dirring Andreas
Zahlungsbefehl · Zürich · 26.10.2026
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 26.10.2026
- Betreibungsnummer
- 84374
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 23.09.2026
- Gefordert
- CHF 381.70
- Veröffentlicht von
- Betreibungs- und Gemeindeammannamt Zell-Turbenthal, Spiegelacker 5, 8486 Rikon im Tösstal
- Publikationsnummer
- SB02-0000104982
- Publiziert bis
- 26.10.2027
Forderungen
- 1751437 - Folgeprämie (D14512134)Zins 5 % pro Jahr seit 02.07.2026
- CHF 252
- 1751438 - Folgeprämie (D14512135)Zins 5 % pro Jahr seit 02.07.2026
- CHF 119.70
- Mahnspesen
- CHF 10
- Total
- CHF 381.70
- Forderungsgrund
- 1751437 - Folgeprämie (D14512134)
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
CHE-105.848.736 · 0106 · Aeschenvorstadt 50, 4051 Basel
Schuldner
geboren am 12.07.1975 · Seelmatten 805, 8488 Turbenthal
Text
- Amt
- Betreibungs- und Gemeindeammannamt Zell-Turbenthal Spiegelacker 5 8486 Rikon im Tösstal
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.