Zahlungsbefehl Andreas Michael Mai

Zahlungsbefehl · Aargau · 28.10.2026

Meldung

Art
Zahlungsbefehl
Kanton
Aargau
Publiziert
28.10.2026
Betreibungsnummer
226004360
Zahlungsbefehl ausgestellt
01.09.2026
Gefordert
CHF 2'378.10
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Siggenthal-Lägern, Landstrasse 134, 5415 Nussbaumen AG
Publikationsnummer
SB02-0000105164
Publiziert bis
28.10.2027

Forderungen

Prämien KVG vom 01.12.2025 bis 31.05.2026Zins 5 % pro Jahr seit 02.09.2026
CHF 1'963.80
Zins
CHF 50.30
Spesen
CHF 364
Total
CHF 2'378.10
Forderungsgrund
Prämien KVG vom 01.12.2025 bis 31.05.2026
Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten

Parteien

Gläubiger

CHE-110.130.047 · 0106 · Tribschenstrasse 21, 6005 Luzern

Schuldner

Andreas Michael Mai

geboren am 27.10.1973

Vertreter

CHE-110.130.047 · 0113

Text

Amt
Betreibungsamt Siggenthal-Lägern Landstrasse 134 5415 Nussbaumen AG
Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.