Zahlungsbefehl Bogdan Puch
Zahlungsbefehl · Zürich · 30.10.2026
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Zürich
- Publiziert
- 30.10.2026
- Betreibungsnummer
- 615'505
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 23.02.2026
- Gefordert
- CHF 1'898.30
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Uster, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster
- Publikationsnummer
- SB02-0000105183
- Publiziert bis
- 30.10.2027
Forderungen
- HauptforderungZins 5 % pro Jahr seit 23.02.2026
- CHF 1'668.75
- Zins bis 22.02.2026
- CHF 49.55
- Mahn- und Verwaltungsspesen vom 22.07.2025, 23.09.2025, 20.11.2025, 22.02.2026
- CHF 180
- Total
- CHF 1'898.30
- Forderungsgrund
- Offene Prämienrechnung(n) KVG vom 01.05.2025, 01.06.2025, 01.08.2025, 01.09.2025, 01.10.2025
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
CHE-203.697.177 · 0106 · Avenue Charles-Ferdinand-Ramuz 70, 1009 Pully
Schuldner
geboren am 10.04.1974 · Im Langacher 1, 8606 Greifensee
Text
- Amt
- Betreibungsamt Uster Oberlandstrasse 82 8610 Uster
- Weitere Rechtsmittel
- Die publizierten Fristen werden um 10 Tage verlängert (Art. 33 Abs. 2 SchKG)
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.